1. |
Ein Mieteinheit beträgt
24 Stunden von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr des Folgetages. |
2. |
Die Hütte und die
Toiletten sind im geputzten Zustand zu übergeben. |
3.
|
Müll und sonstiger Unrat
sind einzusammeln und zu entsorgen. |
4. |
Für Beschädigungen an der
Hütte, Inventar, Toiletten und Außenanlage sowie
Inventarverlust haftet der Mieter (ggf. der
Verursacher). |
5. |
Als Brennmaterial sind
nur Holz oder Holzkohle zu verwenden und selber
mitzubringen. |
6. |
Bei Verstößen gegen die
Hüttenordnung und gültige Beschlüsse bzw. Absprachen
kann die VgGS von einer weiteren Vermietung absehen. |
7. |
Kommerzielle
Veranstaltungen sind in der Grillhütte Stangenrod
nicht
gestattet. |
8. |
Das Campen (Zelten) ist
auf dem Gelände der Grillhütte Stangenrod
nicht
gestattet. |
9. |
Ein Mietvertrag wird nur
mit volljährigen Personen abgeschlossen. Bei
Veranstaltungen von Minderjährigen ist die Anwesenheit
von Erziehungsberechtigten / Eltern erwünscht. |
10. |
Die Schlüsselkaution
beträgt 50,-- €
und ist bei Schlüsselabholung zu entrichten, nach
ordnungsgemäßer Hüttenübergabe wird diese
zurückerstattet. |
11. |
Der Wasserverbrauch wird
pauschal mit 6,-- €,
der Stromverbrauch mit 0,50 €
je kWh abgerechnet. |
12. |
Bei Dauerfrost kann eine
Vermietung im Einzelfall abgesagt werden. |
13. |
Die Miete ist bei Terminfestlegung sofort
zu entrichten. z. Zt. 40,-- €
bzw. 45,-- €
(Wintermiete v. 1.11.-15.12/ /15.2.-31.3.) |